Biographisches zu
1956
in der Nähe von München geboren |
Kindheit und Schulzeit im Hopfenanbaugebiet Hallertau |
Nach
Dorfschule, Gymnasium, Fachoberschule und Arbeit im Jahr 1977 nach München
umgezogen |
Dort ab 1977 Tätigkeit als Taxifahrer (aktiv bis 1996) und seit 1978 – bis
heute – als Taxiunternehmer |
Familiengründung mit der Geburt einer Tochter (1980) und eines Sohnes (1982) |
Daneben gemeinsame Erwerbsarbeit im Taxi und Studium beider Ehepartner |
Ab
1979 Studium der politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München |
1985
erfolgreiche Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium als Externer an der
Universität Bonn |
Später juristisches Studium mit erstem Staatsexamen an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, dann Referendariat mit Abschluss durch
zweites Staatsexamen in München. Seit
1996 ist Rechtsanwalt
Michael Bauer zugelassen als Rechtsanwalt beim Amtsgericht München sowie den Landgerichten München
I und II, 2001 auch am Oberlandesgericht München und beim (ehemaligen) Bayerischen Obersten Landesgericht. Seit 1. Januar 2000 sind Rechtsanwälte dazu berechtigt, an allen Landgerichten (u.a. dazu auch an Amts-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten) in Deutschland aufzutreten. Zum 1. Juni 2007 entfiel die Zulassung von Anwälten bei bestimmten Gerichten (mit Ausnahme des BGH), damit können alle, nun bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern des Kanzleisitzes zugelassenen Anwälte auch bei allen Oberlandesgerichten auftreten.
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