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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

Bußgeldsachen

Mit wachsender Verkehrsdichte und damit immer höherer Belastung aller Verkehrsteilnehmer steigt bei zunehmender Intensivierung polizeilicher Überwachungs- und Kontrolldichte das Risiko, mit den vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen bei Verkehrsverstößen, etwa nach Abstandsmessung, Geschwindigkeitsmessung, Lasermessung, Alkoholkontrolle oder nach „allgemeiner Polizeikontrolle“ in Berührung zu kommen; also in all den Fällen, wo eine Sanktion aus dem Bußgeldkatalog droht.

Bußgeldsachen Kanzlei Bauer

Wir vertreten Sie als Betroffene in all diesen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Nicht jede Anhörung in Verkehrssachen muss befolgt, nicht jeder Bußgeldbescheid akzeptiert werden. Es ist sinnvoll, bei drohenden verkehrsrechtlichen Sanktionen möglichst frühzeitig anwaltliche Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stimmen das Verfahren nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides mit Ihnen ab.

Wir vertreten Sie in der Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht oder versuchen diese, soweit möglich, auch zu vermeiden. Wir beraten Sie zu den möglichen Folgen, zur möglichen Vermeidbarkeit oder Milderung von Sanktionen, die im Bußgeldbescheid ausgesprochen werden. Liegen bereits Voreintragungen (Punkte) in der „Verkehrssünderdatei“, dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vor, sind Sie für die Bußgeldstelle also schon ein „Mehrfachtäter“, dann erhalten Sie von uns auch besondere Beratung zu möglichen weiteren Folgen, insbesondere zu Fahrverbot, Punktereduzierung, Nachschulungskursen, verkehrspsychologischer Beratung und führerscheinrechtlichen Maßnahmen der Führerscheinbehörde. Sie erfahren von uns, wie Sie Ihren Führerschein behalten oder wieder erlangen können.