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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

Personenbeförderungsrecht

Eines der Spezialrechtsgebiete der Anwaltskanzlei Bauer ist das Personenbeförderungsrecht. Der grundlegende Gesetzestext für das Personenbeförderungsgewerbe in der Bundesrepublik ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Geregelt sind hier nicht nur die Verkehre des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sondern auch der Taxi- und Mietwagenverkehr, der Reisebus- und Linienbus-, wie auch der Straßenbahnverkehr. Zusammen mit weiteren personenbeförderungsrechtlichen Regelungswerken wie der Freistellungsverordnung (die Ausnahmen, also Freistellungen vom PBefG beschreibt ), der Betriebsordnungen für den Personenkraftfahrzeugverkehr (BOKraft) und Straßenbahnverkehr (BOStrab) und auch der Berufszugangsverordnung für das Personenbeförderungsgewerbe (PBzugV) stellt das PBefG den Ordnungsrahmen für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr dar. Daneben finden zunehmend auch europarechtliche, vom Gesetzgeber umzusetzende Regelungen Eingang in das nationale Personenbeförderungsrecht. Das PBefG ist Sonderordnungsrecht und auch ein Regelungswerk zur Gewährleistung der Mobilität der Bürger, die sich außerhalb des Individualverkehrs bewegen wollen oder müssen, damit auch ein Instrument zur Daseinsfürsorge des Staates. Es hat Bedeutung für die gewerbliche Tätigkeit von mehreren hunderttausend Beschäftigten in kleineren und größeren Unternehmen des Personenbeförderungsgewerbes.

Personenbeförderungsrecht Anwaltskanzlei Michael Bauer

Rechtliche Problemstellungen ergeben sich im Zusammenhang mit Konzessionen und Genehmigungen sowohl für Taxi- und Mietwagenunternehmer als auch für Unternehmen im Gelegenheits- oder Linienverkehr mit Omnibussen. Es bestehen Marktzugangsregeln. Der Zugang zum Taxigewerbe ist reglementiert, eine Taxikonzession wird also nicht ohne Weiteres erteilt. Gleiches gilt für Linienverkehre, die ebenfalls nur unter der Vorgabe von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt werden können, dass die sogenannten subjektiven (also auf Unternehmerseite nachzuweisenden) wie auch objektiven (also „allgemein ordnungsrechtlichen“) Voraussetzungen gegeben sind. Vielfach geht es um die Zulassung zu diesem großenteils staatlich regulierten und geregelten Markt, um Fragen der Zuverlässigkeit der Unternehmer oder sonstiger Beschäftigten im Personenbeförderungsgewerbe. Für Verkehrsmittel des ÖPNV, zu dem auch (eingeschränkt) das Taxi gerechnet wird, besteht Beförderungspflicht. Fahrgäste müssen also, soweit nicht besondere Gründe entgegenstehen, von diesen Verkehrsmitteln befördert werden. Auch Fragestellungen um die Rechte und Verpflichtungen von Fahrgästen in Verkehrsmitteln des ÖPNV oder Gelegenheitsverkehrs mit Taxis und Mietwagen lassen sich mit und aus dem PBefG und seinen Nebengesetzen klären.

Wir können Sie in Fragen „rund um das PBefG“ beraten und außergerichtlich, wie auch in Gerichtsverfahren vertreten. Rechtsanwalt Bauer hat praktische Erfahrung im Personenbeförderungsgewerbe als langjähriger Taxiunternehmer und ist zudem Autor eines Fachkommentars zum PBefG.