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Urteile zum Thema „MPU“
10.09.2012 - Fahrerlaubnisentzug wegen wiederholtem Verstoß gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs
Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Beschluss v. 10.09.2012 – AZ. 4 L 271.12) hatte über die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu entscheiden, wenn im Verkehrszentralregister zwar nur eine geringe Punktzahl eingetragen ist, der Fahrerlaubnisinhaber aber hartnäckig die Vorschriften des ruhenden Verkehrs missachtet. Auf den Antragsteller waren 2 Fahrzeuge zugelassen mit denen in der Zeit zwischen November 2010 und Juni 2012 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten – 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen – begangen wurden. Im Verkehrszentralregister waren auf den Antragsteller 4 Punkte eingetragen. Aufgrund der wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen und die sofortige Vollziehung angeordnet.
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27.08.2012 - Fahrerlaubnisentzug aufgrund hohen Aggressionspotentials und zahlreicher Gewaltdelikte
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG Gelsenkirchen Beschluss v. 27.08.2012 – AZ. 7 L 896/12) hatte sich mit einem zunächst kurios anmutenden Fall zu beschäftigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Antragsteller die Fahrerlaubnis per Sofortvollzug entzogen, da sie ihn als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen hat. Zwar war der Antragsteller bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen. Die Erlaubnisbehörde war jedoch der Ansicht, dass aufgrund des hohen Aggressionspotentials des Antragstellers, das durch zahlreiche strafrechtliche Verurteilungen und Anklagen, u.a. wegen (gefährlicher) Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, belegt ist, nicht zu erwarten sei, dass der Antragsteller in der Lage sei angepasst und regelorientiert am Verkehr teilzunehmen.
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16.03.2005 - MPU und Verbot Fahrrad zu fahren
Das Verwaltungsgericht Neustadt (VG Neustadt a.d.W., Beschluss v. 16.03.2005 – Az. 3 L 372/05) hatte über die Anordnung einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde und das Verbot nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder zu führen zu entscheiden.
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29.07.2002 - Alkohol außerhalb des Verkehrs und MPU bei Personenbeförderungsschein
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW, Beschluss vom 29.07.2002 – AZ. 10 S 1164/02; nach VD - Verkehrsdienst 2002,347 = zfs 2002,555) beschäftigte sich mit der Frage, ob einem Führerscheininhaber (hier Taxifahrer) bei einer Alkoholisierung von über 2 Promille (außerhalb des Straßenverkehrs) eine MPU abverlangt und bei Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens die Fahrerlaubnis entzogen werden darf.
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08.04.2002 - Kosten für MPU-Gutachten bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg, Urteil vom 08.04.2002 – 5 VG 4699/01; nach NJW 2002, 2730) hatte in einer Klagesache über die Kostentragungspflicht für die Aufwendungen eines Gutachtens im Rahmen eines Widerspruches gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu entscheiden.
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16.01.2002 - MPU und Personenbeförderungsschein
Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. (VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 16.01.2002 – Az.: 3 L 2731/01. NW) hatte über die Frage der Auswirkung einer MPU, die für die Erlangung des Personenbeförderungsscheins durchgeführt worden, ist zu entscheiden.
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27.08.2001 - Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt
Das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz: 3 L 779/01 MZ – Beschluss vom 27.08.2001) hatte über einen Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis zu entscheiden.
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07.05.2001 - Weigerung ein MPU-Gutachten beizubringen - kein nuer Führerschein
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH: Urteil vom 07.05.2001 - 11 B 99.2527) hatte über die Ablehnung der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug und Wiedererteilungsantrag unter Weigerung der Antragstellerin ein MPU-Gutachten beizubringen, zu entscheiden.
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22.01.2001 - Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Beschluss vom 22.01.2001 - 10 S 2032/00; nach ZFS 2001, 234) hatte über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Führerscheinbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens zu entscheiden.
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