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20.11.2003 Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers bei einem Rotlichtverstoß

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.11.2003 – Az.: 12 U 89/03) hatte über die Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers bei einem Rotlichtverstoß zu urteilen

Urteil

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Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem Fahrzeug bei starkem Schneefall und schneebedeckter Fahrbahn in eine Kreuzung eingefahren, obwohl die für ihn maßgebliche Ampel Rotlicht zeigte. Dort stieß er mit einem anderen Pkw, der nach links abbog, zusammen. Der Pkw des Klägers erlitt dabei einen wirtschaftlichen Totalschaden, den dieser von seiner Kaskoversicherung als Erstattungsbetrag verlangen wollte. Der Kläger trug vor, dass er zunächst 60 bis 90 Sekunden an der Ampel gestanden habe, dann aber losgefahren sei, weil er versehentlich geglaubt habe, dass die Ampel mittlerweile auf grün umgesprungen sei. Hierzu machte das OLG unmissverständlich klar, dass es auf die Tatsache, ob der Kläger vor dem Unfall gestanden habe oder nicht, nicht ankomme, denn die Beklagte sei hier nach § 61 VVG leistungsfrei. Der Kläger habe den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, indem er das Rotlicht der Ampel missachtete. Umstände, die diesen Verstoß in einem milderen Licht hätten erscheinen lassen, waren vom Kläger nicht vorgetragen, da allein der Hinweis auf einen „Irrtum“ bezüglich der Wahrnehmung der Ampelschaltung nicht ausreicht. Vielmehr liegt nach den Aussagen des Klägers hier kein „echtes Augenblicksversagen“ vor, das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Schluss auf ein subjektiv nicht grob fahrlässiges Verhalten erlauben würde. Die Klage war daher vom Gericht abzuweisen.

Anmerkungen der Anwaltskanzlei Bauer:

Die Nichtbeachtung von roten Ampeln gehört sowohl bußgeldrechtlich, als auch wie hier versicherungsrechtlich zu den „Todsünden“ eines Autofahrers. Die Anforderungen an den Vortrag zu einem möglichen „Augenblicksversagen“, das hier Rettung bringen könnte bleiben hoch. Dies wird in der Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Auch im komplexen Verkehrsgeschehen wird erwartet, dass ein Autofahrer immer mit höchster Konzentration fährt.

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