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Die
Kanzlei liegt zentral in der Münchener Innenstadt. Die
Kanzlei wurde
1996 von Rechtsanwalt
Michael Bauer
gleich nach der Zulassung zur Anwaltschaft gegründet. Nach
der langjährigen Tätigkeit als ‚selbstfahrender‘ Taxiunternehmer in München
entwickelte sich in der Kanzleitätigkeit für Rechtsanwalt
Bauer rasch
als Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrsrecht. Schwerpunkte
sind hier vor allem die Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren
(Verkehrsordnungswidrigkeiten) und das Verkehrsstrafrecht. Durch die enge
Verbindung zum Taxigewerbe – u.a. auch durch gewerbepolitische Verbandstätigkeit
– erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auch auf das Gebiet des
Personenbeförderungsrechtes. Wegen dieser gewerbepolitischen Verbandstätigkeit
ist die Kanzlei auch mit vereins- und verbandsrechtlichen Aufgaben vertraut. Rechtsanwalt Bauer veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Verkehrsrecht in der Fachzeitschrift für das Taxigewerbe 'VENTIL - Das Taximagazin aus München‘. Im Fachverlag VENTIL-MEDIA erscheint eine neukonzipierte Schriftenreihe recht+verkehr, die in verständlicher Form und im Taschenformat Informationen zum Verkehrsrecht und zum Taxigewerbe aufbereitet. Einen
weiteren Schwerpunkt stellt das Mietrecht dar. Rechtsanwalt
Bauer war
einige Jahre bei Mieter helfen Mietern, Münchner
Mieterverein e.V. als ehrenamtlicher Berater für Mitglieder tätig. Seit 2002 ist
Rechtsanwalt
Bauer wieder Mitglied im Vorstand von Mieter helfen Mietern - München. Die Tätigkeit
im Mietrecht erfolgt vor allem auf Seiten der Mieter. Rechtsanwalt
Bauer ist über
den MünchenerAnwaltVerein Mitglied im DeutschenAnwaltVerein und dort
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Mietrecht.
Regelmäßige Fortbildung in den Bereichen der Tätigkeitsschwerpunkte sowie
anderer anwaltlicher Tätigkeitsbereiche ist selbstverständlich.
Im Frühjahr 2005 wurde, nach mehrjährigem Engagement insbesondere der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DeutschenAnwaltVerein von der
Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die Einführung auch der
Fachanwaltschaft Verkehrsrecht beschlossen und diese Fachanwaltschaft
zugelassen. Seit Sommer 2005 laufen die ersten Anerkennungsverfahren für die
Führung dieses Fachanwaltstitels.
Die Kanzlei ist neben diesen Schwerpunkten als Allgemeinkanzlei – überwiegend zivilrechtlich – ausgerichtet. Mandanten sollen in der Kanzlei umfassende rechtliche Beratung erfahren. Soweit Mandate besondere rechtliche Spezialisierungen erfordern, kann Kontakt zu anderen kompetenten Rechtsanwälten der gefragten Fachrichtungen hergestellt werden.
Seit Juni 2005 wird das Team der
A
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