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Applet zur Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses
erster und zweiter Instanz – für Klagen ab 1. Juli 2004

  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist geben Sie die geschätzten Kosten im Feld "Beweisauslagen" ein, also z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Eine gesonderte Beweisgebühr als anwaltliche Gebühr wird nach dem RVG nicht mehr erhoben. Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens können unter Umständen teilweise auf die Kosten des Verfahrens 1. Instanz angerechnet werden. Dies kann von diesem Prozesskostenrechner nicht berücksichtigt werden.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

Bitte beachten Sie folgendes:
Wenn Sie die Gesamtkosten für die 1. Instanz und Berufung (2. Instanz) wissen wollen, dann müssen Sie beide Einzelergebnisse addieren.

Das Applet wurde freundlicherweise von
Franz Xaver Dimbeck, Richter am OLG München (Tätigkeit bei der gemeinsamen IT-Stelle), zur Verfügung gestellt.

Dieser Prozeßkostenrechner funktioniert nur, wenn Sie in Ihrem Browser die JAVA-Unterstützung aktiviert haben.

Hinweis:
Das Applet funktioniert nur,
wenn Sie "Java" aktiviert haben.

 

Weitere Gebühren- und Kostenberechnungsprogramme (z.B. Kosten bei "Drittwiderklage" und andere "Spezialitäten") finden Sie auf der Webseite von
Richter Bernd Michael Sommer, Coburg www.bsommer.de - www.iudexnoncalculat.de

 

Applet zur Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses
erster und zweiter Instanz – für Klagen bis 30. Juni 2004

  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

Bitte beachten Sie folgendes:
Wenn Sie die Gesamtkosten für die 1. Instanz und Berufung (2. Instanz) wissen wollen, dann müssen Sie beide Einzelergebnisse addieren.

Das Applet wurde freundlicherweise von
Franz Xaver Dimbeck, Richter am OLG München (Tätigkeit bei der gemeinsamen IT-Stelle), zur Verfügung gestellt.

Dieser Prozeßkostenrechner funktioniert nur, wenn Sie in Ihrem Browser die JAVA-Unterstützung aktiviert haben.

Hinweis:
Das Applet funktioniert nur,
wenn Sie "Java" aktiviert haben.

 

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