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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

Anwaltliches Berufsrecht

Die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit ist bestimmt durch die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften wie der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und hinsichtlich der Honorierung anwaltlicher Tätigkeit durch die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) für Mandate bis 30. Juni 2004 und ab 1. Juli 2004 durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Weitere Regelungen gibt es zur Führung von Fachanwaltsbezeichnungen in der Fachanwaltsordnung. Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43 c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht und das Versicherungsrecht – und neu seit 2005 für Verkehrsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht verliehen werden.

Eine ausführliche Darstellung des anwaltlichen Berufsrechts ist zu finden auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter dem Stichwort ‚Berufsrecht'. Seit dem Jahr 2000 sind Rechtsanwälte berechtigt an allen Landgerichten (u.a. dazu auch an Amts-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten) in Deutschland aufzutreten. Im Jahr 2007 entfiel zudem die Zulassung von Anwälten bei bestimmten Gerichten (mit Ausnahme am BGH), damit können alle, nun bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern des Kanzleisitzes zugelassenen Anwälte auch bei allen Oberlandesgerichten auftreten.